Der Begriff E-Commerce wurde vor rund drei Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten geprägt. Er kennzeichnet die Aktivitäten der Unternehmen, die vollständig über das Internet abgewickelt werden. E-Commerce gehört zu den so genannten Fernabsatzgeschäften und unterlag damit den Regelungen des Fernabsatzgesetzes. Dieses Bundesgesetz war nur kurzzeitig in Kraft, weil die wichtigsten Regelungen im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts in den Paragrafen 312 BGB in Verbindung mit der Informationspflichten-Verordnung übernommen worden sind.
E-Business als Begriff wurde von IBM geprägt. Dabei standen die Globalisierung der Märkte und damit die Schaffung angepasster Unternehmensstrukturen im Vordergrund. Das prägende Merkmal von E-Business liegt darin, dass die aus ökonomischen Prozessen gewonnenen Informationen mit Hilfe von Computersystem erfasst und verbreitet werden. Daraus leitet sich ab, dass E-Commerce nach der Definition auch in Form von lokalen Netzwerken beispielsweise innerhalb größerer Unternehmensketten praktiziert werden kann. Wird heute von E-Commerce gesprochen, dann ist die Nutzung des Internets für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen gemeint.
Der elektronische Handel, auch Internethandel genannt, ist eine Vertriebsart, die von den Unternehmen ausschließlich oder ergänzend genutzt werden kann. Sie zeichnet sich durch eine große Flexibilität und eine standort- und zeitunabhängige Verfügbarkeit aus. Durch die von der Bundesregierung geförderte rasche Verbreitung der Breitbandanschlüsse kann eine große Zahl von potentiellen Kunden damit erreicht werden. E-Commerce bietet den Unternehmen den Vorteil günstigerer Kosten, als sie bei traditionellen Ladengeschäften und Werbeaktionen anfallen würden. Das wird auch dadurch bewirkt, dass Software für den E-Commerce die Chnace bietet, Daten automatisiert in andere Anwendungen portieren zu können.
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