Viele Freiberufler und Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Das sogenannte Heimbüro ist besonders gut geeignet, um Steuern zu sparen. Der große Vorteil besteht darin, dass das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar ist. Allerdings sollten Sie hier beachten, dass das Heimbüro nur dann in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hier stattfindet. Für häufige Kundenbesuche außerhalb des Home-Office gibt es aber Ausnahmen, die mit dem jeweiligen Finanzamt abzuklären sind.
Zu den Abzugsposten gehört vorrangig der Anteil an der Miete. Die Ermittlung der Miethöhe für das Heimbüro ist ganz einfach, indem man die Fläche nimmt und anteilig zu der Gesamtfläche und Miete berechnet. Darüber hinaus können Sie auch die mit der Miete verbundenen Nebenkosten – dazu gehören Grundsteuer und Gebühren für die Müllentsorgung – anteilig absetzen. Ein wichtiger Tipp: Sollten in einem anderen Zimmer als dem Heimbüro Renovierungsarbeiten oder Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, lassen sich diese Kosten ebenfalls anteilig absetzen. Ähnlich verhält es sich bei einem Heimbüro im Eigenheim. Hier können Sie anteilig die Kreditzinsen oder die Abschreibung für das Gebäude steuerlich geltend machen. Auch die Kosten für die Einrichtung lassen sich von der Steuer absetzen. Dazu gehören nicht nur die Büromöbel, Lampen und Tapete, sondern auch technische Geräte wie Fax, Drucker oder Computer. Der Vorteil: Diese Betriebsausgaben werden nicht anteilig, sondern vollständig geltend gemacht.
Heben Sie die Rechnungen auf und legen Sie auch den Mietvertrag beim Finanzamt vor. So stellen Sie sicher, dass das Amt die Kosten akzeptiert. Die Arbeitsmittel müssen ebenfalls immer abgerechnet werden. Aufgaben für Gardinen, Teppiche, Computer usw. gelten als Werbungskosten, die unbegrenzt zur Verfügung stehen. Bei niedrigen Ausgaben von bis zu 487,90 Euro können Sie als Selbstständiger die Ausgaben sofort geltend machen. Bei höheren Ausgaben werden diese Kosten gemäß der Nutzungsdauer pro Monat verteil abgeschrieben. Bei einem neuen PC kann sich das auf einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten erstrecken. Selbst Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden, lassen sich entweder sofort oder mit der Abschreibung geltend machen. Wer die Quittung nicht mehr findet, kann auch einen Eigenbeleg anfertigen. Geben Sie hier den genauen Zweck der Ausgabe, den Betrag und das Datum der Zahlung an. Außerdem dürfen hier nicht der Zahlungsempfänger, das Datum der Belegerstellung und die eigenhändige Unterschrift fehlen.
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