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Unterschied UG und GmbH – Wo unterscheiden sie sich die Gesellschaften?

23. November 2011 von Gruendung2000 in Lexikon, Recht mit 0 Kommentaren

Rechtsform 300x300 Unterschied UG und GmbH   Wo unterscheiden sie sich die Gesellschaften?Existenzgründer stellen sich häufig die Frage, welche Unternehmensform geeignet ist. Zur Auswahl stehen unter anderem die Form UG (steht für Unternehmergesellschaft) und GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Welche Unterschiede bestehen zwischen diesen beiden Gesellschaftsvarianten und gibt es bestimmte Vor- oder Nachteile?

Was zeichnet die Unternehmergesellschaft UG aus?

Bei der UG handelt es sich genau genommen um eine Art Mini GmbH. Das bedeutet, dass es eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ist. Die Gesellschafter können nicht mit ihrem Privatvermögen haften, die Haftung auf das Vermögen der Unternehmergesellschaft ist also begrenzt. Laut Gesetzgeber muss ein Viertel des jährlichen Gewinns als Rücklage in dem Unternehmen bleiben.

Welche Vor- und Nachteile hat die GmbH?

Bei der GmbH handelt es sich um eine Rechtsform, bei der die Gesellschafter haftungsbeschränkt sind. Das heißt also dass sie nur für die erbrachte Stammeinlage haften müssen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die festgelegte Summe von 25.000 Euro begrenzt. Wenn das Unternehmen also im Falle einer Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist, müssen die Gesellschafter nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. In diesem Punkt gleicht die GmbH der UG, weshalb es sich bei der Unternehmergesellschaft auch um eine Variante der GmbH handelt. Die Vertreter der GmbH sind immer die Geschäftsführer, die aber der Weisung der Gesellschafter unterstehen. Normalerweise gibt es eine Trennung zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer.

Unterschiede zwischen UG und GmbH

Aufgrund der Einschränkung in der Haftung auf das Privatvermögen gibt es auch bei der Gesellschaftsform der UG eine Beschränkung. Hier darf es nämlich nur einen Geschäftsführer geben. Ein besonders wichtiger Unterschied zwischen den beiden Unternehmensformen liegt aber beim Stammkapital. Bei einer GmbH werden mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt, während es bei der UG nur der sogenannte typische Euro sein muss. Im Prinzip handelt es sich um eine gute Gesellschaftsalternative für Gründer ohne viel Kapital. Der Unterschied zur GmbH besteht allerdings darin, dass hier keine Sachgründungen möglich sind, das heißt also, dass sich das Stammkapital nicht aus dem Wert von Maschinen, dem Fuhrpark etc. zusammensetzen darf. Wenn die UG allerdings ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat, kann die Gesellschaftsform problemlos in eine GmbH umgewandelt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Umwandlung allerdings nicht.

Bildnachweis: © Grepfruit – Fotolia.com

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Die Welt besteht aus denen, die etwas in Gang setzen, denen, die zusehen, wie etwas geschieht, und denen, die fragen, was geschehen ist. (Norman R. Augustine)